Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise


  • Längen & Weiten

    Längen & Weiten erfolgt auf eigenes Wagnis, besonders bei maximaler Schuhdehnung, denn:

    1. Beim Weiten kann, durch maschinelle Spannung, das Material anfangen zu reißen! (z.B.: bei "Ballerinas", leichten Sommerschuhen, dünnem Obermaterial, etc.)
    2. Beim Längen kann sich, durch maschinelle Spannung, der Absatz-/Sohlenaufbau ablösen! Bedingt durch Bauart und Herstellungsdatum (Alter vom Schuh)
    3. Nach dem Längen & Weiten kann sich, je nach Material, dieses unterschiedlich zurückbilden! Bedingt durch divergente Materialeigenschaften u./o. deren bauartlichen Zusammensetzung. Hinweis: Nach dem Längen u./o. Weiten empfiehlt es sich, den/die Schuh/e zu tragen, um der möglichen Rückbildung des Materials entgegenzuwirken.
  • Schuhreparaturen

    In vereinzelten Fällen kann es, auf Grund von:

    1. herstellerbedingten Materialzusammensetzungen zur Abstoßung/nicht ausreichender Haftung von Klebstoffen kommen - Sohle/Absatz löst sich ab.
    2. fehlenden Weichmachern (z.B. durch Alterung, Austrocknung, Ausdünstung des Schuhmaterials) zur Ablösung des neu aufgebauten Materials kommen.

    Oben genannte Fälle sind hierbei allerdings keine Reklamationsgründe!

     

    Wir helfen Ihnen in diesen Fällen mit "Nachkleben" oder einem Neuaufbau weiter.

  • Schlüsseltechnik

    1. Auf Schlüsselduplikate, die von schon kopierten Schlüsseln (Nachschlüsseln) gefertigt werden, gibt es keine Garantie! Denn: Von Kopie auf Kopie kann es technisch bedingt irgendwann zu einem "Hakeln" beim Schließen/Öffnen führen. Sollte dies einmal auftreten, analysieren wir die Problematik und finden eine passende Lösung.
    2. Sollten nur Schlüsselkopien vorhanden sein, so sollte der "Bestschließende" für eine weitere Kopieanfertigung gewählt werden.
    3. Es gibt immer eine Garantie auf Nachschlüssel die von einem Originalschlüssel angefertigt werden.
  • Allgemeine Reparaturen & handwerkliche Dienstleistungen

    1. Bei allen Reparaturarbeiten wird der Schwerpunkt auf Originalität, Nachhaltigkeit, mindestens gleiche Materialeigenschaft und geringe Dienstleistungskosten gelegt. Dennoch kann bei Reparaturen, z.B. von geschützten Markenprodukten, nicht oder nur bedingt auf Originalteile zurückgegriffen werden. Daher sind diverse Ersatzteile, aus dem Zubehör, nur annähernd optisch gleich!
    2. Jede handwerkliche Dienstleistung bewirkt eine Veränderung! Zum Beispiel optisch, farblich, technisch, mechanisch oder in Materialeigenschaft, Oberflächenbeschaffenheit, Oberflächenstruktur, usw. >> Ein genährtes Leder ist durch den Feuchtigkeitsgehalt dunkler als trockenes Leder. <<
    3. unvorhersehbare Notdienste (z.B. Türnotöffnung, Reparatur-/Instandsetzungsmaßnahmen, etc.) können zur Verzögerung Ihrer Reparatur und dem angegebenen Abholtag kommen. Der Abholtag wird ausschließlich nur unter Vorbehalt angegeben! Genaue Informationen über die Fertigstellung Ihrer Reparatur, erhalten Sie auf unserer Webseite oder per Fernsprecher.
    4. Bei allen erteilten Kundenaufträgen, ob schriftlich, telefonisch oder mündlich, besteht eine Einwilligung zur Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen und ist somit Vertragsgegenstand.
    5. Bei einer Auftragsstornierung können, je nach Aufwands- bzw. Fertigungsstand, Kosten geltend gemacht werden.
  • Lederreparaturen, Lederartikel aus eigener Herstellung & Handwerk allgemein

    1. Echtes Leder ist und bleibt ein Naturprodukt! Schwankungen in z.B. Dicke, Dichte, Faserlänge, Faserdicke, Oberflächenstruktur, Oberflächenbeschaffenheit, Farbe, Festigkeit, Zähigkeit, Optik, Habtik sind normal und stellen kein Reklamationsgrund dar! Trotz kontrolliertem Ausschlussverfahren & Aussortierung von "fehlerhaften" Segmenten, kann es sein, das minimale "Ungleichmäßigkeiten" u.a. durch Lederherstellungs- & Lederverarbeitungsprozesse im Reparaturleder oder im Lederartikel auftreten. Ebenfalls ist dies kein Reklamationsgrund, sondern sind es Merkmale eines Naturproduktes, welches sich dementsprechend als Unikat ausweist!
    2. In Ausübung von Handwerk & Handwerkskunst (auch durch technische u./o. bauartliche Bedingungen) können gewisse Ungleichheiten vorkommen. Wir bestreben die Perfektion, jedoch ist es nach wie vor durch Menschenhand gefertigt!
  • Aufbewahrungspflicht, kundenterminierte Aufträge & Nichtabholung

    1. Es besteht eine generelle Aufbewahrungspflicht der gefertigten Aufträge nur bis zur Dauer von 6 Wochen!
    2. Bei Nichtabholung von kundenterminierten Aufträgen werden, ab dem Nachfolgetag des gewünschten Abholtermins, täglich Einlagerungsgebühren erhoben!
  • Individuelle Anfertigung & Rückgaberecht

    1. Individuell angefertigte Aufträge, wie z.B. Namensschilder, Stempeltextplatten, Lasergravuren auf Kundengegenstände sind vom Rückgaberecht sowie Umtausch ausgeschlossen!
    2. Sonderbestellungen, wie z.B. eine Schlüssel- oder Zylindernachbestellung zu einer vorhandenen Schließanlage mit Sicherungskarte, sind vom Rückgaberecht sowie Umtausch ausgeschlossen!
  • Vorkasse Reparaturannahme

    1. Bei jedweder Reparaturannahme ist eine Vorkassenleistung zu erbringen.
    2. Ausnahmen sind ausschließlich Dienstleistungen bzw. Reparaturannahmen, wo Zeit und/oder Aufwand nur grob einschätzbar sind. Diesfalls ist eine Anzahlung zu leisten.
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